Rund um das elektrobetriebene Fahrrad kursieren viele Begriffe, wir geben Ihnen hier einmal ein paar Begriffsdefinitionen und erklären, wo die Unterschiede liegen.
- Die Bezeichung „Pedelec“ steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Rad, das den Fahrer während des manuellen Tretens mit einer Leistung von bis zu 250 Watt unterstützt. Mit dem Pedelec kann eine Maximalgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. Ein wichtiges Merkmal der Pedelecs ist, dass der Motor nicht eigenständig betrieben werden kann, sondern sich dieser erst einschaltet, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Dies trägt dazu bei – so beschreibt es auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) auf seiner Homepage – dass das Pedelec dem eigentlichen Fahrrad im Verkehr gleichgestellt ist. Somit besteht beim Fahren auch keine Helmpflicht, wenn auch diese empfehlenswert ist. Zudem ist keine zusätzliche Versicherung notwendig und es besteht auch keine Altersbeschränkung, ab wann ein Pedelec gefahren werden darf.
- Das „s-Pedelec“, auch „schnelles Pedelec“ oder „S-Klasse“ genannt, sieht dem normalen Pedelec zwar ähnlich, unterscheidet sich aber nicht nur hinsichtlich der Watt-Leistung von ihm. Bei den s-Pedelecs wird nämlich die Motorenleistung erst bei einer Obergrenze von 45 km/h abgeschaltet. Die maximale Watt-Zahl, die der Motor erbringen darf, liegt bei 500 Watt und somit zählen die s-Pedelecs bereits zu den Kleinkrafträdern. Das bedeutet, dass die Fahrer mindestens 16 Jahre alt und auch einen Mofa-Führerschein benötigen, außerdem besteht Helmpflicht. Zudem liegt eine Versicherungspflicht vor (Kostenpunkt etwa 70 Euro im Jahr) und – aufgepasst im Straßenverkehr: Denn mit den s-Pedelecs dürfen keine Radwege befahren werden, selbst dann nicht, wenn diese für Mofas freigegeben sind – so beschreibt es auch der ADFC auf seiner Homepage (W: http://www.adfc.de/pedelecs/elektrorad-typen/elektrorad-typen).
- Die dritte Kategorie der elektrisch angetriebenen Räder bilden die „e-Bikes“. Der wesentliche Unterschied zu den Pedelecs besteht darin, dass die Bikes auch ohne Tretleistung mit einem Elektroantrieb gefahren werden können. Dieser wird durch einen Drehgriff oder Schalthebel betätigt. Auch für E-Bikes besteht Helm- (ab 25 km/h)und eine Versicherungspflicht. Zudem ist zum Fahren mindestens ein Mofa-Führerschein erforderlich, je nachdem, bis zu welcher Geschwindigkeit die Bikes beschleunigen. Es gibt E-Bikes, die auf bis zu 20 oder 25 km/h beschleunigen, und rechtlich gesehen einem Leichtmofa oder Mofa entsprechen, sowie E-Bikes, die es sogar bis auf 45 km/h bringen. Diese sind dürfen dann allerdings nur von Personen gefahren werden, die bereits den Führerschein der Klasse M besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.
Nützliche Infos bezüglich der rechtlichen Leitlinien hält auch der Allgemeine Deutsche Automobilclub ADAC auf seiner Seite zum Download bereit: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/pedelecs-e-bikes/default.aspx?ComponentId=83991&SourcePageId=0
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